Informationszugang für Betroffene

Prävention und Bekämpfung von Armut gehen Hand in Hand mit einfach zugänglichen Informationen für direktbetroffene Menschen. So können sie ihre schwierige Situation eigenständig verbessern. Doch armutsgefährdete und armutsbetroffene Menschen wissen oft nicht genau, an wen sie sich mit ihrem Anliegen wenden sollen. 

Um eine in Schieflage geratene Lebenssituation möglichst eigenständig verbessern zu können, sind armutsbetroffene Menschen temporär auf gezielte externe Hilfe angewiesen. Für sie ist es wichtig, einen niederschwelligen Zutritt zu Unterstützungsangeboten und gut aufbereitete Informationen zu finden. Polyvalente und niederschwellige Beratungsstellen bringen Ratsuchenden solche bedarfsgerechten Angebote und Unterstützungsleistungen nahe. 

Das schweizerische System der sozialen Sicherheit zeichnet sich durch zwei Besonderheiten aus: Zum einen ist in den Kantonen und Gemeinden der Zugang zu sozialen Leistungen sehr unterschiedlich geregelt, zum andern haben Bund, Kantone, Gemeinden ihre Dienst- und Beratungsleistungen teils an private, auf bestimmte Anspruchsgruppen spezialisierte Akteure delegiert. In der Folge unterscheiden sich Zugangswege wie auch Beratungsangebote je nach Zielgruppe und Wohnort stark. 

Der ausgeprägt föderalistische Charakter der Sozialsysteme sowie die Spezialisierung der Angebote schafft Bedarf für gut strukturierte Online-Informationen. Diese übersichtlich und bedarfsorientiert zu kommunizieren, ist für Gemeinden und Kantone eine Herausforderung. Deshalb formulierte das Nationale Programm gegen Armut 2014–2018 für die Kantone, Städte und Gemeinden Empfehlungen für die Aufbereitung ihrer Informationen an armutsbetroffene Menschen. 

Faktenblatt "Informationen für Betroffene" (September 2018)
Faktenblatt «Online-Informationen für armutsbetroffene Menschen» (2017)

Letzte Änderung: 02.03.2020