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Mitglieder im Rat für Armutsfragen

Rat für Armutsfragen

Der Rat vereint Erfahrungs- und Fachwissen und besteht aus zwölf beschlussfähigen und sechs beratenden Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Rates orientiert sich an einer ausgewogenen Vertretung der Vielfalt und Anliegen armutserfahrener Personen.

Koordinationsgruppe

Im Hintergrund verantwortet die Koordinationsgruppe die organisatorischen Grundlagen und übernimmt das Fundraising sowie die Vereinsarbeit. Sie bildet formal den Vorstand des Vereins und umfasst fünf Personen, von denen mindestens zwei Armutserfahrung mitbringen.

Auswahl und erstmalige Einsetzung

Die Auswahlkriterien und der Rekrutierungsprozess für die Ratsmitglieder wurden im Rahmen der Erarbeitung des Konzepts für den Rat in einem partizipativen Prozess mit armutserfahrenen Personen aus der ganzen Schweiz sowie Fachpersonen aus Verwaltung, Sozialer Arbeit und Wissenschaft festgelegt. Die Nationale Plattform gegen Armut hat daraufhin bisher beteiligte Personen und weitere Partnerorganisationen über Mitwirkungsmöglichkeiten informiert und im Herbst 2025 die Koordinationsgruppe nach den partizipativ validierten Kriterien eingesetzt.

Im November und Dezember 2025 fanden Informationsveranstaltungen in Bern, Lausanne und online statt. Die öffentliche Bewerbungsphase für Ratsmitglieder lief vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2026. Die Kandidatinnen und Kandidaten konnten einen kurzen Fragebogen online, per Post oder per Telefon einreichen. Die Koordinationsgruppe prüfte die Bewerbungen, führte Gespräche mit ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten und stellte sicher, dass der Rat gemäss den festgelegten Kriterien ausgewogen zusammengesetzt ist. Die erste Einsetzung der Ratsmitglieder erfolgte im März 2026.

Die erste Amtszeit des Rats ist auf die bis 2028 dauernde Pilotphase ausgerichtet. Die Regelung für die Erneuerung der verschiedenen Organe werden im Laufe der weiteren Selbstorganisation festgelegt.

Ausführliche Informationen zum Entstehungsprozess im Konzept zur Pilotphase.