Auftrag

Zwischen 2014 und 2018 setzten Bund, Kantone, Städte, Gemeinden und private Organisationen gemeinsam das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut (Nationales Programm gegen Armut) um. Nach fünf Jahren zogen die Programmpartner eine positive Bilanz: Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren hat sich bewährt. Die Auswertung des Programms zeigt, dass die umgesetzten Aktivitäten sichtbare Ergebnisse erzielt haben: Während seiner Laufzeit hat das Programm fundierte Grundlagen zur Armutsprävention und -bekämpfung erarbeitet, Ansätze guter Praxis identifiziert und gefördert, die zuständigen Akteure vernetzt und ihnen Informationen geliefert. 

Angesichts der Armutsquote (7,5 % im Jahr 2018) und des fortschreitenden Strukturwandels in der Wirtschaft entschied der Bundesrat am 18. April 2018, sein Engagement bei der Armutsprävention bis 2024 weiterzuführen. Da im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut zwischen 2014 und 2018 bereits umfassende Aufbauarbeiten geleistet wurden, beschränkt sich die Unterstützung des Bundes auf die Weiterführung der bestehenden Zusammenarbeit, die Pflege der aufgebauten Netzwerke und die punktuelle Schliessung von Wissenslücken nach festgelegten Prioritäten. 

Damit will der Bundesrat die Kantone, Städte und Gemeinden dabei unterstützen, ihre Massnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung auf Basis der im Rahmen des Programms formulierten Empfehlungen weiterzuentwickeln (siehe Forschungsberichte). Basierend auf einer externen Evaluation wird ein neuer Bericht über die bis dahin ergriffenen Tätigkeiten und deren Ergebnisse verfasst und dem Bundesrat bis Mitte 2024 vorgelegt.

Letzte Änderung: 02.03.2020