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Bundesrat sieht Kantone in der Pflicht

Der Bundesrat analysiert den Handlungsbedarf in der Sozialhilfe.

Der Bundesrat hat einen Bericht zur Ausgestaltung der Sozialhilfe und der kantonalen Bedarfsleistungen verabschiedet. Dieser analysiert den Handlungsbedarf und zeigt auf, wo heute in der Sozialhilfe Koordinationsbedarf besteht. Da sich die Kantone gegen ein Rahmengesetz des Bundes für die Sozialhilfe ausgesprochen haben, überlässt es der Bundesrat ihnen, den notwendigen verbindlichen Rahmen für die Sozialhilfe zu definieren. Link

Letzte Änderung: 14.05.2019